ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  • der IOTee GmbH
    Für alle Lieferungen und Leistungen durch uns gelten bis auf Widerruf, also auch für zukünftige Geschäfte, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, die Bedingungen der Cart Care GmbH sowie das Gesetz. Andere Bedingungen (z.B. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers) gelten auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen oder Ergänzungen bedürfen in jedem Falle der schriftlichen Vereinbarung.

    Die nachfolgenden AGB regeln die Nutzung des IOTee – Keyless Fleet Manangements über die IOTee Website / App sowie über Drittplattformen.

I. Verträge mit Kaufleuten und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB

  • 1. Vertragsgegenstand
    (1) Die IOTee GmbH mit Sitz in Appen bietet den Nutzern von Fahrzeugen der Firma Club Car die Möglichkeit der „Keyless“ – Nutzung. Die Endnutzer haben die Möglichkeit diesen zusätzlichen Service der schlüssellosen Nutzung von Golf Carts über die IOTee GmbH zusätzlich zu buchen. Nach erfolgter Freischaltung und Einrichtung (insbesondere Anbringen entsprechender technischer Vorrichtungen an den Carts) kann z.B. der Golfer (m/w/d) über sein Handy einen QR – Code einlesen, eine Internetseite mit vordefinierten Zugangsdaten anwählen und darüber ein Cart buchen und freischalten. Nach Abschluss dieses Vorgangs kann der Golfer (m/w/d) einfach einsteigen und mit dem Cart losfahren. Der Golfclub erhält von dem Software - System eine Meldung, dass das betreffende Cart reserviert bzw. belegt ist.

    (2) Für die einmalige Registrierung des Endkunden (Golfers (m/w/d) ist es erforderlich, dass dieser sich einmalig über eine E-Mailadresse für diesen Vorgang anmeldet. Hierbei ist sodann einmalig ein Zahlungsmittel zu hinterlegen.

    (3) IOTee behält sich ausdrücklich das Recht vor, angemessene Änderungen der AGB sowie der Tarif- und Kostenordnung vorzunehmen. Etwaige Änderungen werden dem Kunden durch Benachrichtigung per E-Mail sowie durch Veröffentlichung auf der Website unter https://www.iotee.eu bekannt gegeben.

    (4) Etwaige Änderungen im Sinne des vorstehenden Absatzes (3) gelten als angenommen, wenn der Kunde (m/w/d) ihnen nicht zumindest in Textform (z.B. E-Mail oder Telefax etc.) binnen 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. IOTee wird auf diese Folge gesondert hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruches ist das Absendedatum maßgeblich.
  • 2. Geltungsbereich
    (1) Diese Mietbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Mietbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

    (2) Diese Mietbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Mieter (m/w/d), soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Mietbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).

    (3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter (m/w/d) (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Mietbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  • 3. Überlassene Unterlagen
    An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Mieter überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Mieter unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Mieters nicht innerhalb der Frist von Ziffer 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
  • 4. Abrechnungskonto, Nutzerdaten
    (1) Beanstandungen der Berechnungen können grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Aushändigung der Berechnung schriftlich (§ 127 BGB) erfolgen.

    (2) Wir behalten uns vor, bei uns unbekannten Auftraggebern (Neukunden) Vorauskasse in Höhe von 197 € pro IOTee Modul zu verlangen.

    (3) Skontoabzüge sind unzulässig, wenn sie nicht ausdrücklich mit uns vereinbart worden sind.

    (4) Eine andere Zahlungsweise muss ausdrücklich vorher vereinbart sein. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB).
  • 5. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte
    (1) Außer mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen darf der Auftraggeber nicht aufrechnen.

    (2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  • 6. Bereitstellung der Mietsache
    (1) Die Bereitstellung der Mietsache erfolgt stets am Standort des Kunden (z.B. der Golfanlage).

    (2) Fristen für die Bereitstellung der Mietsache sind grundsätzlich nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich als verbindlich erklärt worden sind. Dies wird nicht schon durch die Angabe eines Termins zur Bereitstellung der Mietsache auf der Auftragsbestätigung bewirkt.

    (3) Von der Einhaltung der Frist für die Bereitstellung der Mietsache sind wir bei höherer Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Transportstörungen und sonstigen Störungen und Verzögerungen, die nicht durch unser Verschulden begründet sind, befreit.

    Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte erwachsen dadurch dem Mieter nicht, es sei denn, der Verzug wird durch uns vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt.

    (4) Für den Fall einer verspäteten Bereitstellung der Mietsache oder der Überlassung einer mangelhaften Mietsache haftet der Vermieter, außer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, nur für die Kosten der notwendigen Ersatzbeschaffung. Ansprüche, die darüber hinausgehen, sind ausgeschlossen.

    (5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Bereitstellungsverzuges bleiben unberührt.

    (6) Kommt der Mieter in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Mietsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  • 7. Gefahrübergang
    (1) Wird der Mietgegenstand auf Wunsch des Auftraggebers versendet, so geht die Gefahr mit Absendung ab unserem Lager, spätestens mit Verlassen des Werks / Lagers des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über.

    (2) Dieses gilt unabhängig davon, ob die Versendung des Mietgegenstands vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  • 8. Gewährleistung / Mängelrügen / Garantie
    (1) Die Einsetzbarkeit des Mietgegenstandes zu dem durch den Mieter beabsichtigten Zweck liegt allein im Risiko- und Verantwortungsbereich des Mieters. Abweichungen der Mietsache von Abbildungen oder Beschreibungen des Vermieters führen nur dann zu Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen des Mieters, wenn hierdurch eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung der Verwendbarkeit verursacht wird.

    (2) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt der gelieferte Mietgegenstand einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir den Mietgegenstand, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

    (3) Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

    (4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Mieter – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

    (5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

    (6) Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als den Sitz des Auftraggebers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

    (7) Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Auftraggebers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 8 entsprechend.

    (8) Die Gewährleistung gilt nicht für Verbrauchsteile wie z.B. Batterien, es sei denn, dass ein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt.
  • 9. Haftungsbeschränkung
    (1) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen (Ziffer 8) und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

    (2) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

    (3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  • 10. Versicherung
    Die uns zur Durchführung eines Auftrages übergebenen Gegenstände sind gegen Feuer, Diebstahl und Transportschäden usw. nicht versichert. Diese Risiken sind vom Auftraggeber zu decken und werden auf Anordnung auf Kosten des Auftraggebers von uns abgedeckt.
  • 11. Gerichtsstand, anwendbares Recht
    (1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

    (2) Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehende Streitigkeiten ist Pinneberg.

    (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

II. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB

  • 12. Vertragsschluss
    Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung unter ausschließlicher Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, welche sowohl online unter www.iotee.eu einsehbar als auch etwaigen Angeboten von uns an Sie beigefügt sind.
  • 13. Geltungsbereich
    (1) Diese Verkaufsbedingungen gem. Abschnitt II. gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

    (2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

    (3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer / Nutzer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  • 14. Überlassene Unterlagen
    An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
  • 15. Abrechnungskonto / Nutzerdaten
    (1) Um ein Golfcart über das Keyless – System nutzen zu können, wird an den Carts der Kunden (z.B. eine Golfanlage) das IOTee – Keyless-System installiert und freigeschaltet. Für den Kunden wird sodann über den Anbieter Stripe ein eigenes Konto hinterlegt. Der Kunde hat die in dem Benutzerkonto von IOTee hinterlegten Daten aktuell zu halten. Dieses gilt insbesondere für seine Anschrift, die E-Mailadresse und Bank- oder Kreditkartendaten. Sollten die Daten nicht aktuell sein, behält sich IOTee das Recht vor, den Kunden vorläufig zu sperren. IOTee erhält von dem Kunden die vereinbarten monatlichen Entgelte (diese ergeben sich aus dem Hauptvertrag sowie ggf. einer vorhandenen Preisliste von IOTee).

    (2) Ist eine Abbuchung von einem hinterlegen Zahlungsmittel mangels Deckung oder aufgrund eines nicht aktuellen Zahlungsmittels nicht möglich, wird IOTee dem Kunden die Rücklastschriftkosten sowie alle weiteren damit in Zusammenhang stehenden Kosten inklusive der Zustellung einer Mahnung / Rechnung vorbehalten. Zudem behält sich IOTee auch hier vor, den Kunden zu sperren.

    (3) Bei Speicherung der Kreditkartendaten sowie Akzeptanz der Kreditkarte als Zahlungsmittel ermächtigt der Kunde IOTee, die jeweilige Kreditkarte bzw. das jeweilige Zahlungsmittel auch mit allen Tarifen, Kostenpauschalen und / oder Vertragsstrafen zu belasten.

    (4) Beanstandungen der Berechnungen können grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Aushändigung der Berechnung schriftlich, zumindest in Textform gem. § 127 BGB erfolgen. Die Zahlung ist Zug um Zug gegen Auslieferung der Ware mit Erhalt der Rechnung zu leisten.

    Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Endkunden (die Fahrer und Nutzer der Carts) darüber belehrt werden, ob eine gültige Fahrerlaubnis erforderlich ist oder nicht. Dieses obliegt nicht dem Verantwortungsbereich der IOTee.
  • 16. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte
    (1) Außer mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen darf der Auftraggeber nicht aufrechnen (Aufrechnungsverbot).

    (2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts (gem. § 273 BGB) ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  • 17. Zugangsmittel
    (1) Für die Nutzung muss der Kunde (z.B. die Golfanlage) sich einmalig bei dem Diensteanbieter „Stripe“ registieren und eine Bankverbindung angeben.

    (2) Bzgl. des Endkunden (Fahrer des Carts) gilt:
    a. Der Zugang erfolgt mittels Smartphone indem der Kunde den auf dem Cart befindlichen QR – Code mit seiner Kamera aufnimmt und sodann eine Internetseite mit seinem auf dem Smartphone installierten Browser öffnet. Es erfolgt lediglich die Bestätigung der Anmeldung und sodann die Bestätigung der Freischaltung des relevanten Carts. Von dem Endkunden wird nur die E-Mailadresse sowie die Firma (= Kunde von IOTee) verarbeitet und gespeichert.
    b. Für die Internetverbindung ggf. entstehende Kosten trägt der Kunde selbst.
    c. Es ist untersagt, die Webseite und auf ihr ggf. eingebettete Zahlungstools zu manipulieren. Die Zuwiderhandlung und der Versuch führen unmittelbar zum Ausschluss bzgl. der Nutzung des Keyless – Systems von IOTee und der Kunde trägt die Kosten eines aus der Zuwiderhandlung ggf. resultierenden Schadens.

    (3) Sollte der Kunde seine Zugangsdaten zu seinem Nutzerprofil auf den Seiten IOTee verlieren oder versehentlich Dritten zugänglich gemacht haben, ist sofort der Service von IOTee zu kontaktieren und der betreffende Account wird temporär gesperrt. Es ist aber auch möglich, sich unverzüglich ein neues Kennwort einzurichten.
  • 18. Einzelanmietung
    (1) Kunden können Carts anmieten.

    (2) Eine Reservierung eines Carts ist derzeit noch nicht möglich.

    (3) Der Einzelmietvertrag über die Nutzung eines Carts wird abgeschlossen, indem der Kunde den Mietvorgang über die Internetseite mittels eines Smartphones startet. Durch die Freischaltung eines Carts akzeptiert der Kunde die Miettarife der betreffenden Golfanlage.

    (4) Der Kunde sollte sich vor Fahrtantritt von dem ordnungsgemäßen Zustand des Carts überzeugen. Sollten hierbei erhebliche Schäden, Mängel und / oder Verschmutzungen bestehen, hat der Kunde die betreffende Golfanlage zu kontaktieren. Die Verantwortlichen der Golfanlagen können die Nutzung eines Carts untersagen, wenn die Sicherheit der Fahrt durch die Mängel, Schäden oder Verschmutzungen beeinträchtigt erscheint.

    (5) Die Willenserklärung zum Abschluss eines Einzelmietvertrages kann der Kunde nicht widerrufen.
  • 19. Pflichten des Kunden
    (1) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln. Es sind die Angaben in der Betriebsanleitung sowie des Herstellers zu beachten.

    (2) Gewalt- und Unfallschäden sind unverzüglich der Golfanlage zu melden.

    (3) Der Kunde prüft das Cart vor Fahrtantritt auf offensichtliche Mängel.

    (4) Die Hausordnungen der Golfanlage, die Straßenverkehrsordnung und die sonstigen Straßenverkehrsgesetzte sind, soweit für die Flächen auf denen Gefahren wird anwendbar, einzuhalten.

    (5) Das Golfcart darf nur auf der Golfanlage bewegt werden. Es ist strikt verboten, mit dem Golfcart im normalen Straßenverkehr teilzunehmen bzw. die Golfanlage zu verlassen.

    (6) Es ist untersagt, mit den Carts ein Wettrennen jeglicher Art durchzuführen.

    (7) Die Golfcarts dürfen nur bestimmungsgemäß verwandt werden.
  • 20. Beendigung der Einzelmiete
    (1) Möchte der Kunde die Einzelmiete beenden, ist er verpflichtet, das Cart an dem dafür vorgesehenen Stellplatz wieder abzustellen.

    (2) Sodann kann der Kunde über die Internetseite markieren, dass die Fahrt beendet ist. Danach ist ein erneutes Starten des Carts nicht mehr möglich. Der Anmietvorgang wird zu den angezeigten Preisen mittels des hinterlegten Zahlungsmittels abgerechnet.
  • 21. Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten etc.
    (1) Unfälle, Schäden und Defekte, die während des Anmietvorgangs auftreten, hat der Kunde unverzüglich telefonisch oder persönlich der betreffenden Golfanlage zu melden. Gleiches gilt entsprechend für Schäden, Defekte etc. die vor Mietbeginn festgestellt worden sind (vgl. 19.4 sowie 20.3).

    (2) Für Unfälle und Schäden, die versichert sind, wird die zuständige Versicherung dem Kunden Unfallunterlagen zur Ausfüllung übersenden. Der Kunde ist hier zur Mitwirkung verpflichtet. Kommt er dieser Mitwirkung nicht nach, kann es dazu führen, dass die Versicherung nicht leistet und die Golfanlage sich schadlos bei dem Kunden hält. Insofern ist die Mitwirkung im eigenen Interesse des Kunden zu erfüllen. Im Übrigen gelten die Mietbedingungen der jeweiligen Golfanlage.
  • 22. Haftungsbeschränkung
    (1) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

    (2) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

    (3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  • 23. Sonstiges, anwendbares Recht
    (1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

    (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.